Bildung und Teilhabe
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zu fördern und zu unterstützen.
Im Rahmen des sogenannten Bildungspaketes kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzung gemäß § 28 Abs.5 SGBII, Anspruch auf außerschulische Leistungen („Nachhilfe und Lerntherapie“) bestehen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rathaus, Jobcenter oder auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales www.bildungspaket.bmas.de.
Sollten Sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, so ist die Lernförderung für Ihr Kind in meiner Praxis kostenfrei.
Sie haben Fragen zu Bildung und Teilhabe?
Ich helfe Ihnen sehr gerne bei allen Fragen rund um das Thema Lernförderung und Nachhilfe.
Claudia Wierschem
Elbestraße 4
53859 Niederkassel
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